…objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (LStR 2002 Rz 962). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei welcher Tätigkeit es sich um die Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche…
…dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich nur die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem…