…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer Sekundärberichtigung als Nutzungseinlage einzugehen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden, die mit EU-Primärrecht (mit dem EGV) im Widerspruch stehen, zu bejahen sein. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keine "neu hervorgekommene Tatsache" darstellen wird. Falls die österreichischen Abgabenbehörden zu einer korrespondierenden Gegenberichtigung nicht bereit sein sollten, könnte der Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens beim Bundesministerium für Finanzen gestellt werden. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand anerkannt wird, spricht für die Richtigkeit der…
…nicht von der OECD als Interpretationsmaßstab für die Gewinnaufteilung zwischen Firmenhauptsitz und Betriebstätte abschließend empfohlen ist, wird in Fällen der gegenständlichen Art weiterhin an der Beurteilung als gewinnneutrales "In-sich-Geschäft" festgehalten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auftragsfertigung und zum kommissionsweisen Verkauf bloß formal und nicht in der wirtschaftlichen Realität erfolgt ist. Ob die eine oder andere Gegebenheit vorliegt, kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beurteilt werden. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…an der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich der Lebensmittelpunkt in der Grenzzone liegt und folglich die Grenzgängereigenschaft zusteht. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abgabenschuldner in Betracht kommt"; das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht gedeckt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Körperschaftsteuer vergleichbar sein. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn im Ausland lediglich eine umsatzsteuerähnliche Abgabe erhoben wird; auch wäre eine dem ausländischen Arbeitgeber auferlegte Lohnsummensteuer nicht mit der österreichischen Lohnsteuer vergleichbar. 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: