…hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und wenn dazu inländische Grundstücke gehören (EStR 2000 Rz 7968). Von einer mittelbaren…
…nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für die von C an die österreichische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne; denn eine Handelstätigkeit führt nicht zu schädlichen Passiveinkünften. Probleme können sich indessen ergeben, wenn die Gesellschaft C in größerem Stile zum Zweck der Exportfinanzierung der Großmuttergesellschaft A Kredite bei…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
…nicht allgemein eine Fiktivsteuer anzurechnen), sondern nach dem System von "tax sparing" (d.h. das DBA verpflichtet den Ansässigkeitsstaat nur dann zur Fiktivsteueranrechnung, wenn der Quellenstaat durch eine Sondermaßnahme auf die Steuererhebung verzichtet). Liegt ein Fall von "tax sparing" vor, dann ist die 15%ige…
…Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht…
…sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch inländisches Grundvermögen gesprochen werden können. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung…
…Zeitpunkt der Einkünfteerzielung bestanden hat. Es kann dem Abkommen nicht die Wirkung beigemessen werden, dass es den Bestand einer (unbezahlten) Steuerschuld bis zu diesem späteren Erkennen der Abkommensberechtigung gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur für Zeiträume nach Erfüllung von…
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die im Verhältnis zu Neuseeland entwickelte Problemlösung auch im Geltungsbereich des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen, dass nämlich auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß…
…dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen vom 8. Juli 1992 verfügte Herauslösung der Hypothekarzinsen aus dem Anwendungsbereich des Artikels 3 des Abkommens und durch die damit eingetretene Anwendung des Artikels 11 werden sowohl…
…sich als Käufe und Verkäufe von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen, führen zu keinen schädlichen Passiveinkünften im Sinn der auf § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher keinen "Methodenwechsel" bei der steuerlichen Erfassung der Gewinnausschüttungen der zypriotischen Tochtergesellschaft aus…
…portugiesischen Darlehensempfänger weiterleitet; und zwar in der Weise, dass diese Niederlassung eine von der portugiesischen Hotelgesellschaft ausgegebene Anleihe erwirbt. Die österreichische GesmbH soll kein unternehmerisches Risiko tragen; ihre Verpflichtungen gegenüber den darlehensgewährenden Investoren werden hinsichtlich Bedienung, Rückzahlung und Zinsen der portugiesischen Anleihe angeglichen; die GesmbH…
…Das Wesen der Betriebsausgabe liegt allerdings in ihrer vermögensmindernden Wirkung. Stellt daher die liechtensteinische AG eigene Finanzmittel als besichernde Bankeinlage der österreichischen Bank zur Verfügung (back-to-back-Finanzierung), dann wird im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung festzustellen sein, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die von der liechtensteinischen…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
Wird von argentinischen Investoren in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedenen dritten Staaten hält und die deren Finanzierung übernimmt, wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann…
…Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des…