…der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden das Verfügungsrecht über den Mehrbetrag sichert, so stellt sich diese Annahme als ein Akt der freien…
…um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus…
…Nr. 34/2000). Allerdings wird in Fällen dieser Art auch der körperschaftsteuerlichen Behandlung Beachtung zu schenken sein. Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist…
…entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft, dass Vergütungen an einen "Künstler" bezahlt wurden, ist bei diesen Sachverhaltsgegebenheiten nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom 16. Juni 2000 (AÖFV. Nr.200/2000) wurde übereinstimmend…
…Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch…
…zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden können, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter (bzw. um deren Abfindung) noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4…
…und ähnliche Vergütungen", die ihm nach Ansässigkeitsverlegung zufließen, unterliegen nach Artikel 18 DBA-Schweiz der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Der Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen" erfasst nicht nur laufende Pensionsleistungen, sondern auch Pensionsabfindungen (EAS 1365). Pensionsabfindungen fallen auch dann unter Artikel 18, wenn sie vor Erreichung…
…handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts daran, dass es sich hiebei um nachträgliche Einkünfte aus dem Grenzgängerdienstverhältnis handelt, die gemäß Artikel 9 Abs…
…nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht…