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EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre nur dann der…

EAS 71Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/9214.01.1992

…dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des Artikels 10 des DBA-Schweiz qualifiziert werden. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…Überlegungen anzustellen sein (vorausgesetzt, dass es sich bei dem maltesischen Wertpapier nicht um ein "private-placement-Papier" handelt und daher schon aus diesem Grund dem Stifter die Wohltat der Endbesteuerung verlorengeht und die von ihm lukrierten Zinsen der vollen Einkommensteuerpflicht unterliegen). Liegen die Dinge allerdings…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…ÖStZB 1998, 560). Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand berücksichtigt). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 3377Wissenschaftlicher Beirat eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-VI/8/201616.03.2017

…1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1 Z 1 EStG…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

…Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen…

EAS 3274Gewinnausschüttung einer steuerfreien Bahrain-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0262-IV/4/201220.04.2012

…Die Steuerfreiheit würde nur dann verloren gehen, wenn Gewinne in Anwendung der österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätze nicht der Bahrain-Gesellschaft, sondern unmittelbar der österreichischen Gesellschafterin zuzurechnen wären, was aber für das hier behandelte Sachverhaltsbild nicht angenommen wird. Der bloße Umstand, dass die operativ tätige Bahrain-Gesellschaft nach…

EAS 110Keine Gewerbesteuerpflicht für deutsche Liegenschaftsverkäufe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/141-IV/4/9231.03.1992

…dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in Österreich wieder aufleben. 31. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

…der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

…einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der…

EAS 1670Liquidierung der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0012.06.2000

…Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen, wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in § 13 Abs. 2 Z. 4 KStG für Veräußerungsgewinne vorgesehene Steuerbefreiung nicht unterbunden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2917Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/200711.12.2007

…österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

…Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des Hauptsitzes der ausländischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird ohne Abklärung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht abschließend lösbar sein. Denn zieht man in Betracht…

EAS 715Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/14-IV/4/9519.09.1995

…III UmgrStG mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 legt. cit. (also insbesondere, wenn kein positiver Verkehrswert besteht) nicht zur Anwendung gelangen, läge ein unter § 6 Z. 14 EStG 1988 fallender Tausch vor, der zum Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Mitunternehmeranteiles als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen…

EAS 2162Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer österreichischen GmbH von einer unter Gerichtsaufsicht stehenden koreanischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2942/3-IV/4/0205.11.2002

…13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34%, sondern nur mit 10% vorgeschrieben werden darf. Der Umstand, dass diese Steuervorschreibung nicht im elektronischen Bescheiderstellungsverfahren bewerkstelligt werden kann, rechtfertigt es nicht, den Veräußerungsgewinn in eine Dividendenausschüttung umzuqualifizieren und die österreichische Erwerberin anlässlich der Zahlung zur Leistung…

EAS 2381Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 646/1-IV/4/0309.12.2003

…Die Ratio dieser Bestimmung liegt darin, dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung…

EAS 146Garantieleistungen im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/11-IV/4/9206.07.1992

…die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche…