…ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens nicht steuerpflichtig…
…dann haftet die österreichische Gesellschaft für die Abzugssteuer hinsichtlich des offengelegten Honoraranteils. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Abzugsbesteuerung der US-Gesellschaft (auch wenn der an sie fließende Vergütungsbetrag hierdurch gekürzt wird), sondern um eine Abzugsbesteuerung der Einkünfte des Vortragenden ("echter" Durchgriff gemäß …
…österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche…
…österreichischer Seite diese Beträge als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt werden, besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit…
…Ansässigkeitsstaaten aber nicht, allfällige Verlustzuweisungen zum Verlustausgleich zuzulassen (wenngleich derartige Möglichkeiten im innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehen sein können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ist nicht nach ausländischem Recht, sondern aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung…
…manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem…
…der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor. Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen…
…Investorin geworden. Nach Artikel 7 DBA-Kroatien steht das Besteuerungsrecht an den durch diese Betriebstätten generierten Einkünften Kroatien zu. Wenn Kroatien für steuerliche Belange das Rechtsinstitut einer stillen Gesellschaft nicht kennt und die Beteiligung der österreichischen Steuerpflichtigen als Eigenkapital der kroatischen Kapitalgesellschaft wertet, mit dem…
…Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden das Verfügungsrecht über den Mehrbetrag sichert, so stellt sich diese Annahme als ein Akt der freien Beweiswürdigung dar, der weder der Schlüssigkeit noch der Übereinstimmung mit den allgemeinen Lebenserfahrungen entbehrt und demnach im verwaltungsgerichtlichen Verfahren…
…ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass…
…er - und nicht die Hongkong-Gesellschaft - die im Erwerbsleben in Erscheinung tritt, dann sind die buchmäßig bei der Hongkong-Gesellschaft dargestellten Gewinne ihm steuerlich zuzurechnen. Handelt es sich hingegen bei der Hongkong-Gesellschaft um eine aktiv tätige Gesellschaft und sind die betreffenden Einkünfte folglich dieser…
…den deutschen Verlustrücktrag eine Situation ein, in der der Abgabepflichtige insgesamt in den beiden Jahren mit einem fiktiven Einkünftebetrag von 260 (80 + 80 + 100) erfasst wird, wohingegen in der Realität nur Einkünfte von 160 erwirtschaftet wurden (80 + 80 + 100 - 100). Bundesministerium für Finanzen, 26…
…und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung, die die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen, entspricht nicht der internationalen…
…allerdings nicht verkannt, dass eine derartige aus den Grundsätzen des § 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis einer ausreichenden Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher…
… 2 Z. 4 der Verordnung) keine Einkünfte und damit auch keine schädlichen Passiveinkünfte, dann steht im Fall einer Veräußerung der Beteiligung an dieser Steueroasengesellschaft § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG einer Steuerbefreiung des erzielten Veräußerungsgewinnes nicht entgegen. Davon unberührt bleiben die bei Einschaltung funktionsloser oder…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…
…Geschäftsvermittler die Folgeprovisionen ohne wesentliche weitere aktive Einflussnahme vereinnahmt und wenn sich daher der Provisionsanspruch schwerpunktmäßig auf die in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen gründet. Eine andere Beurteilung wäre erforderlich, wenn der Geschäftsvermittler den Anspruch auf Umsatzprovisionen der Subvertreter nicht nur als Entgelt dafür erhalten hat…
…besteuert werden. Eine Besteuerung als Dividende im Quellenstaat bindet sonach den Ansässigkeitsstaat dahingehend, die betreffenden Einkünfte unter Artikel 10 zu subsumieren und eine Anrechnung der Quellensteuer zuzulassen. Das BM für Finanzen vermag derzeit aber nicht zu bestätigen, dass die Regelung des Artikels 10 Abs. 3…