Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr…
…findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1. Juni 1994)"…
…Altvermögen", dh. Grundstücke, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden und damit am 31. März 2012 grundsätzlich nicht steuerverfangen waren, so beträgt der zu versteuernde Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal 14 Prozent des Veräußerungserlöses, unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es…
…des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94)". 24. Juni…
…der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…
…eine solche innere Verknüpfung besteht, dass auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich gewährt werden kann, vermag nicht in verallgemeinender Form beantwortet zu werden, sondern müsste im Rahmen einer finanzamtlichen Prüfung näher untersucht werden. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…gelten. Ein vorher im Ausland stattgefundener nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang kann daher nicht nur deshalb inländische Einkommensteuerpflicht auslösen, weil Teile des Kaufpreises erst nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließen. Sind die nach dem Zuzug nach Österreich zufließenden Kaufpreisraten aber nach österreichischen inländischen Recht nicht steuerpflichtig…
…Grundstück stammen, teilt Artikel 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art 6 des DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht daran Ungarn zu. Allerdings kann Ungarn dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnehmen. Denn Ungarn wertet Personengesellschaften in seinem innerstaatlichen Steuerrecht als intransparent und muss gemäß Artikel 3 Abs. 2 DBA…
…1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993…
…der sich in einer Gibraltar-Gesellschaft mit ausschließlichen Betriebstätten in Turkmenistan und Kasachstan aufgebaut hat, unterliegt auch dann nicht der beschränkten Steuerpflicht, wenn dieser Wertzuwachs von einem in Turkmenistan ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich…
…dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…X-GmbH nachweislich eine Wertsteigerung eingetreten ist. Da der Steuerpflichtige hinsichtlich der Beteiligung bereits vor dem Zuzug 2021 in Österreich steuerpflichtig war (zunächst im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht…
…Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen an Auslandsgesellschaften nach dem Zuzug veräußert…
…einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der…