…Tätigwerden von Subunternehmern begründet werden können. Doch selbst wenn Litauen wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Artikel 7 DBA-Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen…
…deutschen Gesellschaften (der A-GmbH und der B-GmbH) um verbundene Unternehmen handelt, der in den Händen der B-GmbH in Österreich zu besteuernde Gewinn nicht dadurch geschmälert werden darf, dass durch eine fremdunübliche Unterbezahlung der Leistungen des Subauftragnehmers durch den nahestehenden Hauptauftragnehmer die Gewinne…
…erfüllen sie für sich genommen in Ermangelung des Bestandes einer dauerhaft zur Verfügung stehenden "festen Geschäftseinrichtung" nicht die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte. Im Übrigen ist im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA eine 12-Monats-Frist maßgeblich. Werden von einem Subunternehmer mehrere…
…an den Subunternehmer und trägt der Generalunternehmer nicht mehr die Gesamtverantwortung, erscheint die Annahme einer Betriebsstätte für den Generalunternehmer unter Berücksichtigung der dort genannten Rahmenbedingungen fraglich, da anzunehmen ist, dass er in diesem Fall, wenn er im Zusammenhang mit einer Baustelle überhaupt nicht in Erscheinung…
…dann wird zu beachten sein, dass angesichts der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben resultierenden Gewinne steuerlich der Ö-GmbH zuzurechnen sind. Denn nicht nur innerstaatlich, auch abkommensrechtlich sind alle Betriebstätten einer Personengesellschaft Betriebstätten der Gesellschafter der Personengesellschaft; dieser Grundsatz gilt…
…einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und…
…von einer österreichischen Kapitalgesellschaft als Dienstnehmer angestellt und pendelt dieser täglich von seinem deutschen Wohnsitz zur österreichischen Arbeitsstelle, so kann die Grenzgängerregelung des DBA-Deutschland nicht zur Anwendung kommen, wenn die Luftlinien-Entfernung zwischen Wohnort und Grenze und Grenze und Arbeitsort jeweils 30 km übersteigt …
…formal noch auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vor; es dürfte daher auch kein Anwendungsfall des Erlasses AÖF Nr. 87/1993 gegeben sein, zumal die österreichische Stahlbaufirma nicht als "zwischengeschalteter Verleiher" angesehen werden kann. 5. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… nach dieser international akkordierten Auslegung werden Zeiten, in denen ein Generalunternehmer die von ihm übernommenen Arbeiten an Subunternehmer weitergegeben hat, dem Generalunternehmer auch dann zugerechnet, wenn er nicht an der Baustelle anwesend ist. Die aus dem tschechoslowakischen Bauvorhaben erzielten Gewinne des Generalunternehmers sind daher gemäß…
…dann stellen diese Vergütungsüberweisungen sogenannte "Sondervergütungen" dar, die als Gewinnbestandteil der ausländischen ARGE-Partner aufzufassen sind und aus dieser Sicht betrachtet daher nicht in den Händen der ARGE dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Allerdings ist zu beachten, dass die ausländischen Arbeitgeber zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges verpflichtet…
…ein solcher Raum für einen solchen Mindestzeitraum durchgehend zur Verfügung, dann würde eine Betriebstätte auch dann vorliegen, wenn dieser Raum wegen laufender Rückfahrten nach Deutschland von dem Experten nicht ununterbrochen benützt wird. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …