Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue…
…QU1 oder ZS-QU2) vorlag, sondern diese innerhalb eines Jahres nachgebracht wurde. Aus dem Zusammenspiel der beiden EAS ergibt sich damit für Fälle einer laufenden Geschäftsverbindung Folgendes: Soll bereits bei der ersten Einkünfteüberweisung das Haftungsrisiko beseitigt werden, dann wird von der in EAS 2638 aufgezeigten…
…99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische DBA dar), dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen…
…dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen. Sollte allerdings für eine gesamte Branche im Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender Nachweisprobleme wichtig sein…
Die zur Durchführung der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten…
…bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…
…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…
…ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 erteilten Ansässigkeitsbescheinigung sowie im…
…dass die US-amerikanische Steuerverwaltung die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung auf den österreichischen Formularen verweigert, ist mittlerweile ein Verständigungsverfahren mit den USA in dieser Frage im Gange, in dem die weitere Vorgangsweise festgelegt werden soll. Bis zur Beendigung dieses Verfahrens wird seitens des BM für Finanzen…
…Rz 4533). Wurden die deutschen Verluste in diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berücksichtigung dieser Alt-Verluste entgegen. Vom Ergebnis her betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die…
…keine zur Verlustverrechnung ausreichenden inländischen Betriebstättengewinne erzielt, ist - bei ausreichendem Welteinkommen - keine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich gesetzlich zulässig. Wenn Deutschland ungeachtet dieser Situation bei seinen in Deutschland ansässigen Unternehmern nunmehr eine Nachversteuerung von im Verlustausgleichsweg in Deutschland berücksichtigen Österreich-Verlusten vornimmt, wird hiedurch die Wirkung einer…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…
…von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur…
…EUR an Verlustvorträgen zur Verfügung und es wäre daher im Veranlagungsjahr 2005 - unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze - nur 25% des Einkommens, sonach 750.000, steuerpflichtig, was zu einer Steuerleistung von 187.500 (25% von 750.000) führte, auf die die belgische Steuer von 150.000 anzurechnen…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…ungarischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung…
…die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese Gewinnausschüttung kapitalertragsteuerfrei erfolgen, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft durch einen EU-Staat vorliegt. Wird im Zuge einer österreichischen…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…