…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…
…kaufmännisch üblicher Weise hergestellt, dann wird der steuerliche Vorteil des Stifters (25%ige Endbesteuerung anstelle einer Vollversteuerung, wie sie bei direkter Darlehensvergabe an seine GmbH eingetreten wäre) vermutlich noch als Ausfluss der dem österreichischen Steuerrecht eigentümlichen Gestaltungsfreiheit zu werten sein. 02. Juli 2001 Für den…
…daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern…
…wobei dieser genötigt werden soll, nicht in vertragliche Beziehungen zu der österreichischen Aktiengesellschaft einzutreten, sondern seine Dienste einer zu diesem Zweck von ihm und seiner Gattin gegründeten britischen Kapitalgesellschaft anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines…
…dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für…
Nach Auffassung des BMF kommt den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in…
…Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre" (zB VwGH 10. Mai 1988, 87/14/0084). Hält eine österreichische Privatstiftung 100% der Anteile einer österreichischen…
…lässt keine Rechtfertigung erkennen, die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu verwehren, wenn trotz des Strafverfahrens unstrittig ist, dass die deutschen Einkünfte steuerlich dem Verein zuzurechnen sind. Denn selbst wenn es zu einer Verurteilung des Vereines kommen sollte, wäre nicht einzusehen…
…Ergebnis erzielt worden, das ohne diesen Umweg die gesetzlich vorgesehene Körperschaftsteuerbelastung ausgelöst hätte: nämlich eine Veräußerung einer mit 100 zu Buch stehenden Beteiligung gegen Erzielung eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen kann die bloß formale (rechtsmissbräuchlich gewählte) Umwegkonstruktion nicht darüber hinwegtäuschen, dass im wirtschaftlichen…
…Ist es allerdings so, daß die deutsche Steuerverwaltung bei der nach deutschem Steuerrecht zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichteten deutschen Personengesellschaft sehr wohl die Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkennt, dann wird Deutschland bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zulässigerweise zu einer anderslautenden Rechtsfolge kommen, nämlich jener, daß das Abkommen…
…Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch zu einer Zeit ergangen, als Österreich bei der Anwendung des § 48 BAO noch nicht von der EU einer unfairen Besteuerungspraxis bezichtigt worden ist. Auch aus europarechtlicher Sicht ist daher eine zu freizügige Handhabung der Freistellungsmethode nicht mehr gerechtfertigt…
…von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten…