Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Slowenische Grenzgänger, die bloß tagsüber in Österreich arbeiten, werden nicht unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie täglich ins Ausland zurückkehren (VwGH v. 14. April 1972, Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines…
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…
Ist ein Vorarlberger bei einem Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
Erhält eine in Österreich ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Das Abgabenrecht ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der…