…Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an…
…der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn der Feststellungen der deutschen Betriebsprüfung zu beantworten ist, stellt sich die weitere Frage, ob dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Auslegungsweg die gleiche Wirkung zuzumessen ist, wie Verträgen die auf der…
…erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich, um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in…
…In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen. Denn durch den Hinweis auf den (nachträglich) zu erstellenden summarischen Gesamtbeleg geben die ausländischen Einkünfteempfänger - auch ihrer…
…auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen. Eine österreichische Medien-GmbH, die von diversen ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkauft" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnet, ist daher nicht genötigt, darauf zu…
…Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen…
…und die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu einem "In-sich-Geschäft" innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen…
…weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine…
…750.000, steuerpflichtig, was zu einer Steuerleistung von 187.500 (25% von 750.000) führte, auf die die belgische Steuer von 150.000 anzurechnen ist, sodass eine vorzuschreibende Steuer von 37.500 verbliebe. Hätten die belgischen Zinsen nicht das Entstehen des Verlustvortrages unterdrückt, dann hätte…
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens zu stunden. Ob hierbei ein vollständiger oder nur ein teilweiser Zahlungsaufschub gewährt wird, wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch, der durch eine im Verständigungsverfahren angestrebte Gegenberichtigung der ausländischen Besteuerungsgrundlagen zu…
…2009, BMF-010221/2415-IV/4/2009 ("Salzburger Steuerdialog") die Bereitschaft zu bekunden, "ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil…
…die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der wirtschaftliche Empfänger aus Österreich geflohen und eine steuerliche Erfassung der Beträge in Österreich nicht…
…spricht dafür, dass es sich im geschilderten Fall um zwei gesonderte Bauausführungen handelt, wobei nur die zweite Bauausführung zu einer schweizerischen Baubetriebstätte führt. Die österreichisch-schweizerischen Verständigungsgespräche vom 10. Dezember 1999 betreffend die Arbeitsvergabe in "Baulosen" sind allerdings im gegebenen Zusammenhang nicht einschlägig. Damals wurde…
…geltend gemacht, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994…
…Abgabenschuldner in Betracht kommt"; das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht gedeckt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, 2023-0.913.349). Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO zuständige Amt zu befassen ist…
…Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften) dann wäre dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt…