…dann werden die aus den Liefergeschäften erzielten Gewinne nicht dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Allerdings müssen die von der Betriebstätte erbrachten Wartungsleistungen in fremdüblicher Art vom britischen Stammhaus des Unternehmens abgegolten werden. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung, da im DBA-Finnland das Anrechnungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Sollte Finnland keine Baubetriebstätte…
…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Büros wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…
…deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist, richtet sich nach den jeweiligen Branchengepflogenheiten. Wenn daher eine österreichische GmbH, die in der Metallbranche tätig ist, im Auftrag eines deutschen Edelmetallwerkes von österreichischen Kunden verunreinigte…
…in Bern die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; im Rahmen dieses Verfahrens könnte dann in grenzüberschreitender Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen eine Funktionsanalyse und eine darauf aufbauende Gewinnaufteilung vorgenommen werden. 26. August 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf dessen Gebiet sich die öffentlich-rechtliche Körperschaft befindet. Der Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen - auf Abkommensebene - nicht einseitig von einem Vertragstaat festgelegt werden; vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im…
…an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus…
…über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "Güter oder Waren" schließt auch Materialeinkäufe ein. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009
Übernimmt ein schweizerisches Unternehmen über Auftrag eines deutschen Unternehmens im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhausanlagen in Österreich bestimmte Funktionen (Objektsuche und Bewertung, Verhandlungen und Vertragserstellung betreffend Objektankauf, Kontakte zu Rechtsanwälten, Behörden und Kunden während der Bauphase, Neuparifizierung, Projektentwicklung, Planung und Kostenkalkulation, Bauleitung und Überwachung…
…Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in "Betriebstätten" oder "festen Einrichtungen" im Sinn der jeweiligen Abkommensbestimmungen ausgeübt werden. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…Verfügungsmacht über den Büroraum; denn dieser erfüllt das Tatbestandsmerkmal sowohl des § 29 BAO ("Einrichtung, die der Ausübung des Betriebes dient") als auch jenes der Z. 8 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keine Betriebstätteneigenschaft zugemessen, dann kann den inländischen Räumlichkeiten umso weniger Betriebstättencharakter zugeordnet werden, wenn sich die Tätigkeit in Österreich nur auf Teilaufgaben des Wareneinkaufes beschränkt, wie Produktauswahl, Qualitätskontrolle, Verhandlungen über Einkaufskonditionen uä. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: