RIS AI
5 Treffer1512 msnur geltende Fassungen
EAS 3407Berücksichtigung eines Probebetriebs bei Ermittlung der Baustellenfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/8/201817.08.2018

…in die Frist gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland einzubeziehen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist (OECD Komm. Art 5 Rz 55, 1. Satz)…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien - und somit für die Frage des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats - nach Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen…

EAS 3442Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Immogesellschaften im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.879.53614.12.2022

…den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 eintritt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung…

EAS 3435Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art. 2 DBA(Erb)-CH bei Vermögensübergang von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.899.19402.02.2022

…DBA(Erb-)CH eingeschränkt wird. Art. 1 DBA (Erb)-CH umfasst "Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst ist, richtet sich nach Art…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

… 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu. Werden erst nach dem Zuzug Zinsen gutgeschrieben, die auf eine Kapitalüberlassung vor dem Zuzug entfallen, dann sind sie dennoch insgesamt der österreichischen Besteuerung zu unterziehen (Hinweis auf EStR 2000 Rz…