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5 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
EAS 2346Honorarumlenkung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/63-IV/4/0301.09.2003

…dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde, wenn im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG…

EAS 2536Deutsche Pauschalvergütung eines Rundfunk-Konzertdirigenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0256-IV/4/200405.12.2004

Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…

EAS 3185Auslandsbaubetriebstätten und Kostenschlüsselmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2884-IV/4/201021.10.2010

…was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein auf ihre Bau- oder Montageleistung entfallender angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen. Im Rahmen der österreichischen Verwaltungspraxis…

EAS 3253Bauüberwachung durch eine inländische Architektin in Rumänien, Serbien und Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1436-IV/4/201131.10.2011

…die ein Zeitraum von 12 Monaten gilt (siehe die gleichgerichtete Auslegung im Fall des DBA-Singapur in EAS 3245). Für die Gewinnzurechnung an allfällige in den drei Ländern begründete Betriebstätten oder feste Einrichtungen werden die Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 179 ff) heranzuziehen sein…

EAS 760Mitglied des Beirates einer deutschen GesmbH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/2/1-IV/4/9521.11.1995

…Österreich von der Besteuerung freizustellen; es spricht vieles dafür, dass eine derartige Tätigkeit im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entweder als eine freiberufliche Tätigkeit (Unternehmensberatung) oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist; in beiden Fällen wäre eine Steuerfreistellung in Österreich nur insoweit gerechtfertigt, als die Vergütungen auf…