…Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua…
…EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt. Bundesministerium für Finanzen, 17…
…die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhanges kann allerdings nicht nur nach formalen Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwand nur deshalb in Abrede gestellt werden, weil er sich formalrechtlich als Verlust bei Veräußerung…
…4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Nur wenn diese Beurteilung zu einem Qualifikationskonflikt mit Negativwirkung führt (falls - unerwarteterweise - die Gewinnausschüttungen auf deutscher Seite unmittelbar dem in Österreich lebenden Kommanditisten zugerechnet und folglich in Deutschland auf Grund des Art. 10a DBA nur ermäßigt besteuert werden…
…tatsächlich der Kanalinselgesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Die Entscheidung dieser Frage hat ausschließlich nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen; die Zurechnung nach dem Recht der Insel Man ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
…Zinsenertrag in die deutsche Besteuerungsgrundlage einbezogen, dann kann der deutschen Steuerverwaltung hierbei nicht entgegengetreten werden, wenn der Zinsenertrag "in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht" (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben…
…Aktivitäten dann ein wesentliches Gewicht für die Erzielung der Folgeprovisionen zuzumessen sein wird. Denn in einem solchen Fall wird die Kausalitätsverkettung der nachträglichen Einkünfteerzielung mit der seinerzeitigen Betriebstätte zu schwach ausgeprägt sein, um die Erzielung der Folgeprovisionen noch auf den Arbeitseinsatz in der Betriebstätte zurückführen…
…der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nicht unter Artikel 10 bzw. 11 des Abkommens, sondern wird noch von Artikel 6 erfasst. Insoweit sind daher auch Kapitalerträge, die in dem im Verständigungsprotokoll geforderten engen Zusammenhang mit den deutschen Immobilienerträgen stehen…
…ausschließlich österreichische GmbHs beteiligt, wobei deren durchgerechneter Anteil an der deutschen AG jeweils unter 10% liegt (Portfoliodividenden), kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn die Gewinnausschüttungen abkommenskonform mit einer gemäß Art. 10 DBA-D auf 15% herabgesetzten Kapitalertragsteuer belastet werden. Nur dann, wenn die österreichischen GmbH…
…kann. Es mag sich künftig aus dem derzeit von der OECD favorisierten "separate-entity-approach", also einer fast totalen Gleichstellung von Betriebstätten mit verbundenen selbständigen Unternehmen, möglicherweise eine andere Sichtweise ergeben. Da aber der "separate-entity-approach" derzeit noch nicht von der OECD als Interpretationsmaßstab…
Veräußert eine vermögensverwaltende ungarische Kommanditgesellschaft mit zwei deutschen Gesellschaftern ihre Anteile an einer österreichischen Immobilien-GmbH, liegt angesichts des im Bereich der Einkommensbesteuerung bei in- und ausländischen Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips im Durchgriff durch die ungarische Personengesellschaft eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden…
…ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist, unterliegen die deutschen Gesellschafter mit dieser Beteiligungsveräußerung aufgrund von Art. 7 iVm Art. 23 Abs. 1 lit…
Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate…
…dass Deutschland die Beteiligung an der österreichischen Kapitalgesellschaft nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des AOA und daher nicht in Übereinstimmung mit Artikel 7 (hier: fehlender funktionaler Zusammenhang mit den unternehmerischen Funktionen der KG) der deutschen KG zurechnen darf und sollte aus diesem Grund die…
…die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie…
…1 Z 5 lit. e EStG 1988 fallen, sind vom Kapitalertragsteuerabzug befreit (§ 94 Z 13 EStG 1988), sodass es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigt, auf allfällige Auswirkungen der Verordnung BGBl. I Nr. 56/1995 nur deshalb einzugehen, weil die deutsche Muttergesellschaft als rechtliche und wirtschaftliche…
…wenn zwischen die operative KG und die KG des österreichischen Investors eine weitere (ebenfalls vermögensverwaltende) KG tritt, die gemeinsam mit einem zweiten Investor gegründet wird. Denn kraft Transparenz aller Ebenen von verschachtelten Personengesellschaften schlägt die Gewerblichkeit der untersten Ebene auch auf die oberste Ebene durch…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…