Zurzeit gibt es noch keine international anerkannte umfassende Definition für den in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriff der "Bauausführungen". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Begriff nicht eng auszulegen. Er bezieht sich daher einerseits nicht nur auf Unternehmer, die ein komplettes Bauwerk errichten, sondern auch…
…derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit…
Übernimmt eine als Mitunternehmerschaft einzustufende Planungsgemeinschaft, die aus einer österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an…
…noch als Gewerbetreibender eingestuft. Wie aus EStR 2000 Rz 5214 ersichtlich ist, hat erst ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1978 einen Beurteilungswandel bewirkt, der angesichts der statischen Verweisung auf nationales Recht es daher nicht mehr zulässt, die Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als…
…auch er kein Entstehen einer Baubetriebstätte annimmt und dass er mit der Formularzusendung offenbar eine Entlastung von der bulgarischen Quellensteuer unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu…
…aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der Umstand, dass die Abnahme erst am 13. Juni…
…Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in…
…ausübt, dem österreichischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen, erlangt Litauen selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebstätte für den Hauptauftragnehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Hauptauftragnehmers, sondern ausschließlich nur solche der slowenischen d.o.o. ausgeübt…
…entsteht diesfalls zwar keine inländische DBA-Betriebstätte aus dem Grund einer Mitwirkung an einer 12 Monate überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte…
…dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen Bauvorhaben weniger als 12 Monate beträgt. Ist allerdings die österreichische Baufirma ebenfalls eine Personengesellschaft (Ö-KG), die als 100-prozentige Mutter-KG der deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der…
…dem mit der Prüfungsarbeit betrauten Mitarbeiter der österreichischen Kapitalgesellschaft Arbeitsräumlichkeiten in Finnland zur Verfügung gestellt werden. Sollte daher auf finnischer Seite keine Mitwirkung an der Bauausführung als gegeben angenommen werden, dann würde für die österreichische Kapitalgesellschaft bereits nach 6-monatiger Nutzung dieser Arbeitsräume eine finnische…
Beteiligt sich eine deutsche Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach…
…dem Ziviltechniker allerdings kein fixer, sondern ein jeweils frei werdender Arbeitsplatz in einem Container zur Verfügung gestellt, dann erscheint es - ungeachtet denkmöglicher anderer Auffassungen, die auf Z. 4.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
…errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz entstanden. Wird im Jahr 2008 diesem österreichischen Unternehmen auch…
…übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt…
…EStR 2000 Rz 5879), die dieser als Betriebseinnahmen seiner deutschen Betriebstätten anzusetzen hat, weil es sich hierbei um Überlassungsleistungen handelt, die funktional seiner deutschen Betriebstätte zuzurechnen sind. Bei den von der ARGE überwiesenen Entgeltzahlungen liegen sonach keine Sonderbetriebseinnahmen mit bloßem Entnahmecharakter vor. Es erscheint sachgerecht…
…Aus österreichischer Sicht fallen daher alle nach österreichischem Recht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" einzustufenden Einkünfte unter den Begriff "Unternehmensgewinne" während die als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" anzusehenden Einkünfte dem Artikel 14 zuzuordnen sind. Der "planende Baumeister" bezieht nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und…
…einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes entsprechend angesehen werden und ist daher als gesetzwidrig abzulehnen.  …
…Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, Anrainerprotestaktionen usw.) verhindern sollen, erscheint es gerechtfertigt, korrespondierend zur Vorgangsweise auf deutscher Seite keinen Bestand einer inländischen Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil…