…gemäß der DBA-Entlastungsverordnung von den einzelnen Vortragenden unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 in Anspruch genommen werden. Sofern außerdem ein Nachweis über die Besteuerung in Deutschland erbracht wird, bestehen unter den gegebenen Umständen keine Bedenken, diese Vorgangsweise ungeachtet Z 8 des Gastlehrererlasses, AÖF Nr…
…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…
…der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen keine Gastlehrerbestimmung mehr enthält. Da dieses Abkommen in Bezug auf die Abzugssteuern bereits mit 1.April 1998 in Wirksamkeit tritt, endet ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Steuerbefreiung…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…