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3 228 Treffer265 msnur geltende Fassungen
EAS 3198Rahmenvertrag zur Regelung der konzerninternen Leistungsbeziehungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0176-IV/4/201124.01.2011

…Und zwar beginnend mit dem marktentstandenen Preis an Fremdabnehmer (siehe die Anmerkung zu VPR 2010 Rz 24 in Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Teil I, dritter Abschnitt, S 4/17). Für die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode wird im gegebenen Zusammenhang jedenfalls kein Anwendungsgebiet gesehen. Hinsichtlich…

EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…Artikel 15 die auf die Auslandsreisen entfallenden Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für Belange der Gewinnermittlung; diese Bestimmung gestattet nicht, die im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar auch dann…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…die Vermögensteuerberechtigung (die allerdings auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2114Beteiligung an einer deutschen Investment-KG mit niederländischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/0201.10.2002

…Anfang und am Ende des Jahres) und nach deutschem Recht (entspricht weitgehend der österreichischen Einkünfteermittlung) möglich, dann werden keine Bedenken dagegen erhoben, die in Deutschland maßgebenden Werte als inländische Progressionseinkünfte anzusetzen, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Vereinfachung in Österreich unerheblich und die Ableitung der österreichischen…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 1691Frage der KEST-Freiheit von Wertpapierdepots liechtensteinischer Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/0017.07.2000

…ihr Wertpapierdepots unterhalten und zusätzlich darauf hingewiesen wird, dass es sich hiebei "um eine sehr gebräuchliche Form der Vermeidung von Kapitalertragsteuer" handelt, so deutet dies allerdings auf Gegebenheiten hin, unter denen sich die Bank hätte vergewissern müssen, dass kein Fall einer Umgehung der Kapitalertragsteuer vorgelegen…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

…Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht…

EAS 1577Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/12-IV/4/9905.01.2000

…das darauf befindliche Hotel renoviert und schließlich die solcherart sanierte Immobilie an eine Hotel-Betreibergesellschaft verpachtet, und wird diese Aktivität insgesamt nicht als gewerbliche Tätigkeit, sondern als Vermögensverwaltung eingestuft, dann erzielen die drei deutschen Gesellschafter in Österreich steuerpflichtige Einkünfte aus der Verpachtung von inländischem unbeweglichen…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

  Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…

EAS 1017Zuzug nach widerrufbarer Vermögensschenkung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/9710.02.1997

…Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten, wenn die seinerzeitige Geschenkgeberin, die vor 3 Jahren nach Österreich zugezogen ist, nach amerikanischem Recht wegen des seinerzeitigen Widerrufsvorbehaltes weiterhin als wirtschaftliche Eigentümerin der betreffenden Vermögenswerte angesehen wird und daher…