…7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die…
…inländische Betriebstätte nicht als "Arbeitgeber" angesehen würde; denn sollte Deutschland die inländische Betriebstätte als Arbeitgeber der sie leitenden Österreicher werten, würde Deutschland wegen Nichtüberschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA kein Besteuerungsrecht erlangen. Auf österreichischer Seite könnte eine DBA-konforme Steuerfreistellung…
…im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA eine 12-Monats-Frist maßgeblich. Werden von einem Subunternehmer mehrere, voneinander unabhängige Aufträge ausgeführt und liegt keine künstliche Aufspaltung der Verträge vor (OECD-MK Art. 5 Z 52), dann sind nach Art. 5 OECD-MA die…