…niedrigen Mietzinses in einem überschaubaren Zeitraum (12 Jahre) kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten im Sinn der Liebhabereiverordnung (BGBl. Nr. 33/1993) zu erwarten ist. Das Besteuerungsrecht ist jedenfalls gemäß Artikel 6 DBA-Liechtenstein Österreich zugewiesen. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Auswirkungen muss bedauernd mitgeteilt werden…
…Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 | | abzügl. Einnahmen - D | -1,000.000 | | Verlust | - 300.000 | KZ 320 13. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…3 DBA-Deutschland befreit aber nur dann von der deutschen Besteuerung, wenn österreichische Sportler an deutschen Veranstaltungen teilnehmen; denn es muss deren "Aufenthalt" in Deutschland begünstigt finanziert sein. Bloße Werbeentgelte, die ein österreichischer Sportverein für die Vermarktung von Persönlichkeitsrechten seiner Sportler in Deutschland erzielt (Entgelte…
…Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aber frei, falls er darin einen Verstoß gegen das DBA-USA erblicken sollte, die Angelegenheit gemäß Art. 24 Abs. 1 DBA-USA zum Gegenstand eines in den USA einzuleitenden Verständigungsverfahrens zu machen. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein…
…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich…
…an die von ihm engagierten in- und ausländischen Künstler, Reisespesen) in Österreich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Dies deshalb, weil gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz i.V. mit Art. 15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der…
…Agentur für die Mitwirkung einer Künstlerin an einem inländischen Werbespot eine Rechnung über 8.000 DM zuzüglich Agenturprovision von 1.600 DM, dann kann die Filmproduktionsgesellschaft nur für einen 20-prozentigen Steuerabzug von 8.000 DM zur Haftung herangezogen werden (bzw. 25%, wenn der Betrag…
…abweichend von den übrigen Fällen der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG - nicht eine Bruttogröße, sonach nicht einen Anteil an den Betriebseinnahmen der inländischen OHG, sondern eine Nettogröße, nämlich den Anteil am Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist…
…daher das Recht, die deutsche Stuntperformance-Gesellschaft als "andere Person" mit den von ihr erzielten Einkünften zu besteuern, wobei sich aus dem Abkommen keine Verpflichtung ergibt, in diesem Fall die Besteuerung der "anderen Person" auf die an die Darsteller weiterfließenden Vergütungsteile einzuschränken. Bezogen auf den…
…zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 319 und 231). Diese Aufwendungen stehen mit den weißrussischen Aktivbezügen in einem kausalen Zusammenhang, wobei die weißrussischen Einkünfte kraft der im innerstaatlichen Steuerrecht normierten unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischem Recht steuerpflichtig sind. Die Aufwendungen sind daher nicht…
…Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat der österreichische Steuerpflichtige eine freiberufliche Dienstleistung erbracht, so spricht vieles dafür, dass auch in diesem Fall die Gesamthonorare ausschließlich in Österreich zu versteuern sind. Dies deshalb…
…in Bezug auf die in der österreichischen Betriebstätte tatsächlich ausgeübten Funktionen stattzufinden; diese sind sodann fremdüblich abzugelten. Es dürfte daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte vereinnahmt und andererseits die für ihn in…
Schließt eine inländische Werbeagentur, die einen Werbespot im Inland produziert, mit einem bekannten deutschen Schauspieler eine vertragliche Vereinbarung über dessen Mitwirkung an diesem Werbespot, dann muss die Frage, ob der deutsche Schauspieler als "Künstler" im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland…
…einer zu engen Auslegung von § 99 EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung vornimmt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher Basis mitwirkenden ausländischen Kameraleute, Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models und Mannequins werden demnach nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass mit dem örtlich zuständigen Finanzamt das Einvernehmen über die fehlende Arbeitnehmereigenschaft herzustellen ist…
…eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser Bemessungsgrundlage verbleibenden DBA-steuerfreien Einkünften erfolgen. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: