…aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen…
Artikel XIII Abs. 3 DBA-USA sieht im Ergebnis vor, dass in den USA ansässige Personen, die vorübergehend nach Österreich einreisen, hinsichtlich ihrer US-Stipendien von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind. Dies selbst dann, wenn die Aufenthaltsdauer in Österreich dazu führt, dass auch…
…zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird und dass auch kein Fall einer Brüssel-Entsendung durch eine österreichische Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt), dann bestehen innerhalb des Kalenderjahres, in dem dieser Wechsel stattgefunden hat, zwei Veranlagungszeiträume. Die Einkünfte, die während der…
…der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Liegen sonach keine lohnsteuerabzugspflichtigen wohl aber einkommensteuerpflichtige Erwerbseinkünfte vor, fallen diese idR unter die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen, die eine inländische Steuerpflicht nur unter der Bedingung zulassen, dass dem Stipendiaten eine …
…Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gemäß Artikel 16 des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Artikel…