…die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl. Nr. 431/1976. Denn das Abkommen sieht für Unterhaltszahlungen keine besondere Steuerzuteilungsregel vor, so dass hierauf die Generalzuteilungsnorm des Artikels 21 Anwendung findet. Diese enthält - abweichend von den Prinzipien des OECD-Musterabkommens - eine Klausel, die dem Ansässigkeitsstaat des Zahlers…
…österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum…
…und ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt, unterliegen die Arbeitslöhne keiner inländischen Besteuerung, weil sie als Arbeitslöhne von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland nur im Fall einer inländischen Arbeitsausübung besteuert werden dürfen. Allerdings gilt die Steuerzuteilungsregelung des Artikels 15…