…österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich. Zur Herbeiführung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Italien dienen hinsichtlich der Kapitalerträge die Vordrucke R/A-I/1 und R/A-I/2 (AÖF Nr. 169/1988) und hinsichtlich der Sozialversicherungspension die Ansässigkeitsbescheinigung auf…
…diese Gegebenheiten zu informieren und sie zu ersuchen, die für die abkommensgemäße Steuerentlastung erforderlichen Modalitäten bekanntzugeben. Sollte sich die pensionsauszahlende Stelle in Italien unerwarteterweise weigern, die abkommensgemäß vorgesehene Steuerentlastung herbeizuführen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium in Rom…
…8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008
Artikel 19 Abs. 2 DBA-Italien stellt fest, dass Einrichtungen der italienischen Staatsbahnen mit den anderen öffentlichen Stellen Italiens gleichzubehandeln sind. Nach dem Abkommenswortlaut ist diese Gleichstellung für die Besteuerung der Aktivbezüge (Art. 19 Abs. 1 DBA-Italien) vorgesehen; misst man dieser Bestimmung aber bloß…
…zu. (EAS 1353). Eine Anrechnung der von der Pensionsabfindung erhobenen italienischen Steuer ist allerdings nicht zulässig, da Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an Pensionen dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich, zuweist und folglich insoweit die italienische Besteuerung zu Unrecht erfolgt ist. 02…
…EStG 1988; so bereits EAS 3084, EAS 1907, EAS 710 und EAS 103). Die gleichen Erwägungen gebieten, dass dann, wenn die in Italien ansässige Witwe (auch) die italienische Staatsbürgerschaft innehat, dem Artikel 19 Abs. 3 DBA Italien nicht jener Sinn beigemessen werden kann, dass ein…
…Frankreich ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage für die Zahlung von Beamtenpensionen durch das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine französische Staatspension, die nach Artikel 19 des DBA-Frankreich in Österreich steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie an die Witwe des ehemaligen Staatsbediensteten weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche…
…DBA-D der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die rund 32.000 Euro betragende lebenslange Garantie-Rente einer deutschen Versicherungs-AG unterliegt gemäß Artikel 18 Abs. 1 DBA-D ebenfalls der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn…
Hat ein Ehepaar im Jahr 1994 seinen Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich verlegt und bezieht die Ehefrau von einer schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaft eine Rente von rd. 56.000 sfr, wobei die seinerzeitigen Beiträge teils vom schweizerischen Arbeitgeber und teils von ihr persönlich eingezahlt worden sind…
…Fließt daher die Pensionsabfindung nach diesem Zeitpunkt zu, dann unterliegt sie der inländischen Besteuerung, und zwar - falls seinerzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Beitragsleistung bestanden hat - nur mit 25% ihres Betrages. Wird sie hingegen noch vor diesem Zeitpunkt ausgezahlt, dann wäre sie nach der derzeitigen Gesetzeslage…
…der Rente eintritt. In Fällen dieser Art wird nicht untersucht, ob und in welchem Umfang dem Versicherungsnehmer Kapitalerträge aus der Veranlagung der eingezahlten Versicherungsprämien im Rahmen der Pensionsleistungen zugutekommen. Werden die Rentenansprüche abgefunden, dann unterliegt die einmalige Kapitalauszahlung in der Regel keiner inländischen Besteuerung; nur…
Erhielt eine in der Schweiz ansässige und dort in den Ruhestand getretene Dienstnehmerin eines schweizerischen Unternehmens Ende September 1998 eine Pensionsabfindung aus einer schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat, sonach der Schweiz, zu (Hinweis auf EAS 1932…
…sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems) in der Schweiz belassen und hat dies die Überweisung auf ein gesperrtes Bankkonto in der Schweiz zur Folge, über das der nach Österreich ziehende Versicherte erst bei Erreichen des Rentenalters verfügen kann (sei…
Verlegt ein Österreicher, der 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat und dort im nicht-öffentlichen Sektor beschäftig war, nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er von einer schweizerischen Pensionskasse eine Zusatzpension, dann steht das Besteuerungsrecht an solchen Pensionszahlungen gemäß Artikel 18…
…Und zwar gleichgültig, ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden. Hat daher ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und fließt ihm nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Pensionsabfindung von seinem früheren deutschen Arbeitgeber zu, dann unterliegt…
…der Ansparphase; EStR 2000 Rz 7018 idF 2005; siehe auch EAS 2560). Die Höhe dieses Betrages könnte vom ausländischen Versicherungsunternehmen ermittelt und bekanntgegeben werden. Wird die Pension mit einem Einmalbetrag abgefunden, ist auch dieser mit dem den Endwert der Ansparphase übersteigenden Betrag steuerpflichtig. Dies gilt…
…die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet. Bestärkt wird dieses Verständnis durch Ziffer 2.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 19 des OECD-MA, derzufolge die 1994 vorgenommene Ergänzung des Ausdruckes "Gehälter" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA durch den Ähnlichkeitshinweis "und ähnlicher Vergütungen"…
… Bei Verlegung des Wohnsitzes aus Deutschland nach Österreich ergibt sich für Pensionzahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden folgende rechtliche Situation: Eine aus der Beamtenversorgung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung…
…Pilot eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er eine Pension aus der schweizerischen Sozialversicherung sowie eine Firmenpension, dann unterliegen beide Pensionen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Die…