Unterhält eine in Deutschland ansässige Versicherungsgesellschaft, die am inländischen Markt ihre Versicherungsprodukte vertreibt, in Österreich eine feste örtliche Einrichtung, so begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD…
…so vorgenommen werden, dass die Gewinne aus dem österreichischen Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist. Sollte es hingegen so sein, dass die…
…Juli 1994 eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig…
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…
…12.1992) eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung der Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
…gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend; denn sie erfüllt noch nicht die für den Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion. Dieser Voraussetzung würde erst ein wirtschaftlich selbständiger inländischer Geschäftsbetrieb der ausländischen Versicherung gerecht, in dem das Versicherungsgeschäft in Form einer Zweigniederlassung betrieben wird. 28. November 1994 Für den…
Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…