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EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…sodass hierdurch nur eine indirekte Doppelbelastung entsteht. Die im vorliegenden Fall angenommene Durchreichung der Ausschüttung durch eine Stiftung passt nicht mehr in das sich aus dem Wortlaut des § 50d ergebende Tatbestandsbild. § 50d Abs. 3 dEStG lautet wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf…

EAS 3304Ungarische vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Drittstaatskapitalerträgen und österreichischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0719-IV/4/201223.11.2012

Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer vermögensverwaltenden ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, sind die von der B.T. erwirtschafteten Einkünfte dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T…

EAS 3437Behandlung mittelbarer Beteiligungen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren nach dem DBA-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.807.12919.04.2022

Leistet eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an ihre in Italien ansässige indirekte Gesellschafterin ("Urgroßmuttergesellschaft"), die insgesamt mit mehr als 50% mittelbar an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so dürfen diese Zahlungen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden…

EAS 1953KFZ-Anmietung durch eine deutsche Musiker-GmbH von der österreichischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 266/1-IV/4/0119.11.2001

…D-GmbH überlassen soll, und - wie vertreten werden kann, jenen 4 Musikern, die an der Ö-GmbH nicht beteiligt sind, Einkünfte zuzurechnen, die ihnen weder zustehen noch direkt oder indirekt zufließen. 19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen. Bei…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen)…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

…internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

…1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…Abs. 2 die Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

  Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…

EAS 2630Unmittelbarkeitserfordernis des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0433-IV/4/200501.08.2005

…Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen daher keine Bedenken, wenn das Unmittelbarkeitserfordernis bei Beteiligung von Personengesellschaften, die im jeweiligen EU-Land als transparent gewertet werden, dann erfüllt ist, wenn sämtliche daran beteiligten Kapitalgesellschaften in…

EAS 2757Beteiligung einer US-Gesellschaft als echter stiller Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0445-IV/4/200624.08.2006

Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf…

EAS 2133Mittelbare Immobilienbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/0214.10.2002

…beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch das inländische Grundstück besichert ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der…

EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

…80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit reduziert, als dies dem österreichischen Gesellschafter (natürliche Person) auf Grund…

EAS 2387Offengelegte Treuhandschaftsbeteiligung an einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/16-IV/4/0309.12.2003

…5% einzuschränken, vorausgesetzt, dass eine "unmittelbare" Beteiligung vorliegt. Ob eine Beteiligung im Wege einer Treuhandkonstruktion noch als "unmittelbare" Beteiligung der treugebenden US-Gesellschaft zu werten ist, kann aus dem DBA-USA nicht Bestimmtheit abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 ein…

EAS 3317Beteiligungshaltung in inländischen Betriebstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/201308.04.2013

…Hierbei wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein. Denn eine auf dem AOA beruhende DBA-Anwendung soll weder eine doppelte Besteuerung noch eine sachlich ungerechtfertigte Nicht- oder Minderbesteuerung…