…noch unter Nutzung inländischer Betriebstätten gewerblich oder sonst selbständig tätig ist. Eine inländische unbeschränkte Steuerpflicht würde sich für die NGO ergeben, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich befände. Ist es nun so, dass die NGO auf den alle vier Jahre stattfindenden Councilsitzungen…
…Frist von vier Studienhalbjahren überschritten wird, wodurch eine rückwirkende Steuerpflicht der Jahre 1, 3, 5 und 7 einträte. Übersteigt daher die Abwesenheit in der Lehrtätigkeit in Österreich die Dauer von 1 Semester wird bereits von einer Fristunterbrechung auszugehen sein, dies allerdings nur unter der Voraussetzung…
…hierzu den zuletzt unter dem Titel "Revised proposals concerning the interpretation and application of Article 5 (Permanent Establishment) ergangenen Begutachtungsentwurf der OECD, http://www.oecd.org/ctp/treaties/PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung kann in der Regel jedoch weiterhin daran…