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EAS 2272Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 409/1-IV/4/0323.04.2003

…Anteilsveräußerungen ausländischer Personengesellschaften ein aliquoter Vermögensübergang inländischer Betriebstätten besteuert wird und sonach ein Durchgriff auf die Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft erfolgt (Wilms, dErbStG, Rz 137 zu § 2), wodurch sich durch diese österreichische Verwaltungspraxis Doppelbesteuerungen oder auch Doppelnichtbesteuerungen ergeben können. Im Fall von immobilienverwaltenden Personengesellschaften wird…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

  Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…

EAS 2841Begriff der Immobiliengesellschaften im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/200725.04.2007

Gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegt die Besteuerung des Gewinnes aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, "deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in einem Vertragstaat besteht", der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des unbeweglichen Vermögens. Im Schlussprotokoll wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen…

EAS 1266Inländische vermögensverwaltende Konzern-KG als Betriebstätte der ausländischen Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/9825.05.1998

Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden.   25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 2485Deutsche Immobilienfonds-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 546/1-IV/4/0416.08.2004

Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…

EAS 1136Deutsche vermögensverwaltende GesnbR mit österreichischen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 21/4-IV/4/9729.09.1997

…11 (Zinsen) bzw. Art. 3 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ) des DBA-Deutschland zu subsumieren sind. Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, dass es nach…

EAS 3077Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1381-IV/4/200905.07.2009

Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…

EAS 3130Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0626-IV/4/201015.03.2010

Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…

EAS 3142Österreichische Immobilienbesitz-KG mit holländischen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0952-IV/4/201019.04.2010

…Transparenz der österreichischen KG und der niederländischen C.V. den niederländischen Anlegern als deren Einkünfte zuzurechnen. Denn die österreichischen Immobilieneinkünfte können infolge der Transparenz von Personengesellschaften weder auf der 1. Ebene (österreichische Immobilien-KG) noch auf der übergelagerten 2. Ebene (niederländische C.V.) sondern nur…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…

EAS 3112Veräußerung der inländischen Immobilienbesitzgesellschaft durch eine irische Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3360-IV/4/200917.12.2009

Das DBA-Irland enthält in Artikel 11 Abs. 2 eine Immobilienklausel die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…

EAS 331Inländische Immobilien-KG mit schweizerischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/12/1-IV/4/9304.11.1993

  Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar…

EAS 2950Zwischenschaltung einer bulgarischen Immobilien-KapGes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0889-IV/4/200828.03.2008

…Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte - soweit sie auf den bulgarischen Immobilienbesitz und nicht auf die Tätigkeit der inländischen Personengesellschaft entfallen - der ausschließlichen Besteuerung in Bulgarien und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Ist die österreichische KG aber nicht…

EAS 3033Nach Deutschland fließende Zinsen einer inländischen Immobilien-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3444-IV/4/200821.01.2009

Vergibt eine operativ tätige deutsche KG mit ausschließlich im Ausland ansässigen Gesellschaftern an eine ihr gehörende österreichische GmbH ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor…

EAS 2473Vermittlungsprovisionen an eine deutsche Immobliliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 627/1-IV/4/0405.07.2004

Vermittlungsprovisionen, die von einer österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…

EAS 2441Deutsche Immobilien-Investment KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 183/2-IV/4/0416.04.2004

Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem…

EAS 316Beteiligungen an deutschen Immobilien-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/64/1-IV/4/9320.10.1993

  Beteiligen sich in Österreich ansässige Personen an einer deutschen Publikums KG, die ein Immobilienprojekt in Berlin errichtet und werden die von dieser KG erzielten Einkünfte von der deutschen Steuerverwaltung insgesamt (einschließlich der aus der Anlage von Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und…

EAS 2114Beteiligung an einer deutschen Investment-KG mit niederländischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/0201.10.2002

Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…