…dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine österreichischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin geheiratet und in Liechtenstein eine Familie gegründet hat und der nach der Scheidung weiterhin in…
Das Bundesministerium für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister…
…bloß tagsüber in Österreich arbeiten, werden nicht unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie täglich ins Ausland zurückkehren (VwGH v. 14. April 1972, Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes und damit…
…dann bleibt Österreich berechtigt, seine Besteuerungsansprüche hinsichtlich des Welteinkommens des Dienstnehmers nach Maßgabe der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen wahrzunehmen, sodass diesfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen ist. Der Umstand, dass anlässlich der Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat…
…vermieten. Jene irischen Wertpapierhändler, die sich entweder länger als 183 Tage in Österreich aufhalten, oder die als vorübergehend beschäftigtes Personal der inländischen Betriebstätte anzusehen sind (dies wird der Fall sein, wenn sie Aufgaben der Betriebstätte wahrnehmen) unterliegen daher der österreichischen Besteuerung, die im Lohnsteuerabzugsweg wahrzunehmen…
…Arbeitgeber die Kurzzeitentsendung nach Österreich vornimmt. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine "Person" sein, nicht aber ein unselbständiger Teil einer Person, wie die deutsche Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft (siehe BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). In Österreich ist in einem solchem Fall…
…in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz in der Türkei befindet, ist die Anwendung eines Progressionsvorbehaltes für allfällige in…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…Zweitwohnsitzes für einen österreichischen Grenzgänger die Grenzgängereigenschaft verloren geht, wenn dieser Zweitwohnsitz auch tatsächlich benützt wird und wenn daher dadurch das für die Grenzgängereigenschaft maßgebende Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
…§ 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu…
…ungarischer Arbeitskräfte an österreichische Firmen handeln sollte, besonderes Augenmerk darauf zu legen ist, ob die ungarische Kapitalgesellschaft auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist oder ob ihre Funktion nicht eher jener eines Arbeitskräftevermittlers entspricht. Im letztgenannten Fall würde den österreichischen Firmen die Rolle…
…dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999 festgehalten worden…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502). Sollten im Zuzugsjahr vor dem…
…aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt wird (siehe auch EAS 1712…
…seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen, doch werden die vor Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu besteuernden Arbeitslöhne hiebei…
…Ausgabenvolumens in Deutschland und in Österreich usw.). Sollte seitens des Grenzgängers die Auffassung vertreten werden, dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…den Voraussetzungen, daß die Fahrt zur Arbeitsstätte vom österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird. Deutschland kann - trotz unbeschränkter Steuerpflicht kraft deutschem Zweitwohnsitz - keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sich einerseits der Hauptwohnsitz in Österreich befindet und da andererseits auf deutschem Staatsgebiet keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch die…