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EAS 801Dubiose Arbeitskräftegestellung einer britischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2183/3-IV/4/9629.01.1996

Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…

EAS 1500Personalleasing unter Zwischenschaltung ausländischer Personalleasingunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 134/1-IV/4/9926.07.1999

Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 1407Personalleasing über eine Kanalinsel-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 79/1-IV/4/9904.02.1999

Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 495Umwandlung einer türkischen Arbeitskräftegestellung in ein Dienstverhältnis zum Gestellungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/2/1-IV/4/9408.09.1994

Wird ein zunächst in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…

EAS 1483Personalleasing durch österreichische Beschäftiger mit Baustelleneinsatz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 494/1-IV/4/9902.07.1999

Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 2826Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200719.02.2007

Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…

EAS 2029Geschäftsführergestellung aus Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/6-IV/4/0224.04.2002

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer italienischen konzernzugehörigen Gesellschaft einen Vertrag über die Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

Werden in Irland ansässige Dienstnehmer (Wertpapierhändler) einer irischen Public Limited Company (eines Bankunternehmens) auch in den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen…

EAS 402Personalleasing im Wege einer schweizerischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/5/1-IV/4/9403.03.1994

Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…