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EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…

EAS 2589Ungarische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0181-IV/4/200525.04.2005

Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…

EAS 801Dubiose Arbeitskräftegestellung einer britischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2183/3-IV/4/9629.01.1996

Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…

EAS 1500Personalleasing unter Zwischenschaltung ausländischer Personalleasingunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 134/1-IV/4/9926.07.1999

Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 495Umwandlung einer türkischen Arbeitskräftegestellung in ein Dienstverhältnis zum Gestellungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/2/1-IV/4/9408.09.1994

Wird ein zunächst in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer…

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 680Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/9517.07.1995

Werden österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen…

EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…

EAS 1172Grenzgängerentsendung nach Deutschland und § 3 Abs.1 Z. 10 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 289/1-IV/4/9701.12.1997

Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…

EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…

EAS 1683Liechtensteinische Personalgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/3-IV/4/0010.07.2000

Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

Werden in Irland ansässige Dienstnehmer (Wertpapierhändler) einer irischen Public Limited Company (eines Bankunternehmens) auch in den Auslandsniederlassungen dieses Bankunternehmens eingesetzt, dann unterliegen sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen…

EAS 2686Sub-Arbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/200623.01.2006

Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…

EAS 1407Personalleasing über eine Kanalinsel-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 79/1-IV/4/9904.02.1999

Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…