…nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Auffassung stützt sich u.a. auf die deutsche höchstgerichtliche Rechtsprechung nach der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, zu den Aktivbezügen zu zählen sind (BFH 18.7.1973…
…stets im Sitzstaat der Gesellschaft liegt, ist eine - durch die seinerzeitige Rechtsprechung des BFH verursachte - Abkommensauslegung, die aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine…
…zu besteuern, wenn die Arbeit hier ausgeübt wird. Nach der Rechtsprechung sowohl des VwGH als auch des BFH wird die Tätigkeit eines Geschäftsführers an dem Ort ausgeübt, an dem die GesmbH betrieben wird (und nicht an dem Ort an dem sich der Geschäftsführer tatsächlich aufhält;…
…betriebstättenbegründenden "Abhängigkeitsverhältnisses" zu unterstellen sein wird. Eine in die gegenteilige Richtung weisende Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I R 116/93), die in der bisherigen österreichischen höchstgerichtlichen Judikatur allerdings noch kein Gegenstück gefunden hat, hat auf österreichischer Seite bisher noch keine Auffassungsänderung…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
Nach der bisherigen ständigen Verwaltungsübung wird Steuerbefreiungsbestimmungen in internationalen Verträgen die Wirkung von Steuerbefreiungen nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
Hält eine österreichische GmbH 14,16% der Anteile einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Beteiligungserträge aus der Schweiz auf Grund der internationalen Schachtelbefreiung gemäß § 10 Abs. 2 KStG erst ab der Veranlagung 2004 in Österreich steuerfrei zu stellen, weil erst ab diesem Veranlagungszeitraum die für…