…Gesellschaft darf daher hinsichtlich der Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht. Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass österreichische Steuern umgangen werden könnten; z.B. dadurch…
…Vorschriften des EWG-Vertrages, die außerhalb des als "steuerliche Vorschriften" (Art. 95 bis 99) gekennzeichneten Teiles liegen und bei denen daher große Ungewissheit darüber herrscht, in welchem Umfang sie innerhalb der Gemeinschaft steuerliche Rechtswirkungen entfalten. Dies wird allein schon dadurch verdeutlicht, dass jener Richtlinienvorschlag der…
…Vorschriften des EWG-Vertrages, die außerhalb des als "steuerliche Vorschriften" (Art. 95 bis 99) gekennzeichneten Teiles liegen und bei denen daher große Ungewissheit darüber herrscht, in welchem Umfang sie innerhalb der Gemeinschaft steuerliche Rechtswirkungen entfalten. Dies wird allein schon dadurch verdeutlicht, dass jener Richtlinienvorschlag der…
…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…