…solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird, ist nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften eine Verlustverwertung in Österreich im Wege einer Teilwertabschreibung möglich. 19…
…werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des Marktes und damit des diesbezüglichen Firmenwertes), der von der Betriebsprüfung anerkanntermaßen erst nach der Umwandlung im Betriebsvermögen der M-GmbH & Co…
…die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt werden…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T…
…österreichischen Mutter-AG gehörende deutsche Tochter-GmbH in eine deutsche GmbH & Co KG umgewandelt wird und nun in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 10 UmgrStG 70% der Verluste auf die deutsche Mitunternehmer-Betriebstätte der österreichischen Mutter-AG übergehen. 24. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern…
…Werden zwei österreichische Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in…
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
…Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der…
…GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…die trotz Beendung des Wirksamkeitszeitraumes des § 2a Abs. 3 dEStG ab 1999 bis zum Veranlagungszeitraum 2008 als Übergangsregelung noch beibehalten wird), dann liegt kein Fall einer in Österreich schädlichen Verlustdoppelverwertung vor. 2. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Luftfahrtunternehmen). Werden in der Folge Verluste der Jahre 1991 bis 1993 in der inländischen KG wegen negativen deutschen Einkommens des deutschen Kommanditisten gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich zum Verlustvortrag zugelassen und verwertet Deutschland diesen Verlust im deutschen Gewinnjahr 1994 ebenfalls…
…kommt eine (zweitmalige) Berücksichtigung in Österreich nicht in Frage, weil die zitierte Bestimmung des Schlussprotokolls eine Berücksichtigung in Österreich nur insoweit zulässt, als dies nicht zu einer Doppelberücksichtigung der Verluste führt. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…sobald sich in Deutschland eine Verlustverwertungsmöglichkeit eröffnet. Was die Frage der Berücksichtigung der deutschen Verluste aus den Jahren 1995 bis 1998 anlangt, können diese nur in jener Höhe im Jahr 1999 berücksichtigt werden, als sich dies aus der Veranlagung der jeweiligen Verlustjahre ergibt (EStR 2000…
…werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept, das in Ziffer 12 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland vereinbart worden ist und das darauf basiert, dass Deutschland die Verlustverwertung bis Ende 1997 übernimmt, dass…
…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
Artikel 24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche…
Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…