…zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber tätig ist, sondern auch bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar…
…Vermietet ein österreichischer Staatsbürger, der seit 1992 seinen Hauptwohnsitz in die USA verlegt hat (US-Aufenthalte ca. 280 bis 300 Tage pro Jahr) und der bei einem US-Unternehmen und bei einem österreichischen Unternehmen gleichzeitig als Arbeitnehmer beschäftigt ist, ab 1. Juni 1994 sein österreichisches…
Hat sich eine österreichische Konzerngesellschaft in einem Pensionsvertrag zu monatlichen Rentenzahlungen und bei Eintritt des 60. Lebensjahres zu einer einmaligen Sonderzahlung verpflichtet, dann steht gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht sowohl für die laufenden Pensionszahlungen wie auch für die vereinbarte Sonderzahlung Deutschland…
…keine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird. Durch die steuerliche Erfassung der Einkünfte kann sonach im Verhältnis zu Deutschland keine Doppelbesteuerung eintreten. Unvorgreiflich einer gegenteiligen Auffassung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung und eines diesfalls mit der Schweiz zu führenden Verständigungsverfahrens wird daher die Auffassung vertreten, daß die Grenzgängereinkünfte ungeachtet…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens Besteuerungsrechte als Ansässigkeitsstaat wahrnehmen, müsste sich die steuerliche Erfassung in Österreich auf jene Einkünfte beschränken, an denen nach diesem Abkommen Österreich als Quellenstaat das Besteuerungsrecht zusteht (Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Kommanditgesellschaft). 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…Seite von der rentenzahlenden Stelle oder von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden. Gleiches gilt für die Unfallrente; sollte eine solche Bescheinigung in Bezug auf die Unfallrente der Berufsgenossenschaft nicht beigebracht werden können, dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…Besteuerungsrecht an den hierfür bezogenen Lohnbezügen insoweit Österreich zu, als diese Lohnbezüge auf die physisch auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Für die Einkünfteaufteilung wird die seinerzeit mit Deutschland akkordierte Aufteilung nach Arbeitstagen (EAS 906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den…
Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…
Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…
…Pensionen nach Maßgabe des § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland)…
…die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt werden). Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber grundsätzlich verpflichtet…
…und übt der Techniker seine Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch in Österreich aus, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Einkünften Deutschland zu; dieser Teil der Einkünfte ist in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur dann…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…Bundesrepublik Deutschland zu. Dies deshalb, weil diese Gehaltsfortzahlungen Einkünfte darstellen, die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. (Hinweis zB auf das BFH-Urteil vom 9.11.1977, BStBl…
Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…
…ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten auf deutschem Staatsgebiet würde nur dann ein deutsches Besteuerungsrecht auf Grund des…
…mit den Einkünften aus dem zweiten österreichischen Dienstverhältnis in Großbritannien nicht besteuert werden und müsste daher von Österreich eine Bestätigung darüber ausgestellt werden, welche österreichische Steuer auf die von der britischen Firma (erstes Dienstverhältnis) gezahlten Bezüge entfällt, dann würden hiezu die laufenden Einkünfte aus Großbritannien…