…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den Betrag von S 140 Mio. im Kreditweg von dritter Seite (z.B. Bank) aufbringt, wären diese Mittel (und die Rückzahlungsverpflichtungen) von vorneherein dem steuerlichen Betriebsvermögen der…
…die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung…