…an einer rumänischen Kapitalgesellschaft, die sowohl in der Güterproduktion als auch im Warenhandel tätig ist, dann wird bei einem geringfügigen Überschreiten der 50%-Grenze daher noch nicht davon gesprochen werden können, dass damit Liegenschaftsbesitz "zur Gänze oder hauptsächlich" der rumänischen Gesellschaft gehört. Denn das Wort…
…dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall - aufgegeben, da es sonst nur mehr einen ertragslosen Kostenfaktor für das Unternehmen darstellt. Solche Fragen der Sachverhaltswürdigung können aber nicht auf…
…die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Geringfügige gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürften wohl gemäß Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung zugeführt werden…
Erhält eine in Österreich ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die…
…iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl. EAS 3137, EAS 3146…
…so wird jedenfalls kein rumänisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (EAS 3193). Bei der Berechnung des Immobilienanteils ist - sieht man vom Sonderfall des DBA-Deutschland ab - allerdings nicht auf die Buchwerte, sondern auf die Verkehrswerte abzustellen (EAS…