…liegen gemäß § 32 Z. 1 EStG steuerpflichtige Einkünfte aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit in Deutschland vor. Da der Betrieb (die Zahnarztpraxis) ausschließlich in Deutschland gelegen war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden. Sollte dies…
…ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
…wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen Einkünfte, die auf Tätigkeiten nach…
…die Tätigkeit ausschließlich in einem Drittstaat, nämlich in China, ausgeübt wird. Mangels Anwendbarkeit dieser Spezialbestimmung käme die nächste allgemeinere Zuteilungsregel des DBA zur Anwendung. Auf Grund der öffentlich-rechtlichen Qualifikation der österreichischen Bildungseinrichtung ist dies Art. 19. Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Deutschland sind…
…die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. (Hinweis zB auf das BFH-Urteil vom 9.11.1977, BStBl. II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…1996 ein in Deutschland ansässiger Diplomphysiker, der bei der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens angestellt ist, kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland (unter…
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…
…EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor seiner Aufgabe in Österreich geführt worden ist. 08. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in Österreich keiner Pflichtveranlagung. 21. Juli 1997 Für…
…bloß mitbenutzte Server steht nicht in der Verfügungsmacht der deutschen Mitarbeiterin, sondern nach wie vor in jener des inländischen Unternehmens. Eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 würde für die inländische GmbH selbst dann nicht eintreten, wenn es sich bei der Tätigkeit der Mitarbeiterin um eine…
…1 DBA-Deutschland. Eine andere steuerliche Beurteilung würde nur dann anzustellen sein, wenn berufliche Tätigkeiten in Österreich oder in Drittstaaten ausgeübt werden; denn dann würden die darauf entfallenden Bezugsteile im allgemeinen in den beiden Arbeitgeberstaaten von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu…
…wobei in diesem Zusammenhang auch für die Frage der Gewinnaufteilung - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - eine Vorausregelung getroffen werden könnte. Die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode (Z 63 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr. 79/1986) als Methode für die Ermittlung eines an Deutschland abzutretenden Gewinnanteiles erschiene durchaus…
…ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich…
…das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen…
…Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche Inanspruchnahme künftiger Arbeitsleistungen zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte Abfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen…
…Die in Österreich steuerlich zu erfassenden Gehälter sind korrespondierend dazu nach der zitierten Abkommensbestimmung in Deutschland von der Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Zur Klärung der weiteren Einzelheiten Ihres Besteuerungsfalles wird eine Kontaktaufnahme mit Ihrem österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) empfohlen. 30. März 1998 Für den…
Übernimmt ein österreichischer Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation (FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…