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9 Treffer1388 msnur geltende Fassungen
EAS 2346Honorarumlenkung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/63-IV/4/0301.09.2003

…dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde, wenn im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG…

EAS 1049Pauschalhonorar an eine deutsche Konzertagentur mit US-Künstleranteil
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/9704.04.1997

Schließt eine österreichische Konzertagentur mit einer deutschen Konzertagentur einen Vertrag über einen inländischen Auftritt einer US-Künstlerin ab, dann ist die US-Künstlerin jedenfalls nach Artikel X Abs. 2 DBA-USA mit der für ihren Auftritt bezogenen Gage in Österreich steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von…

EAS 2617Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten durch einen ehemaligen Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0362-IV/4/200522.06.2005

Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

  Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…

EAS 1855Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/51-IV/4/0107.06.2001

  Schließt ein bei einem inländischen Sportclub als Dienstnehmer tätiger Profisportler mit einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Vermarktungsvereinbarung ab, auf Grund der er zweimal jährlich rund S 550.000,00 ausbezahlt erhält, und handelt es sich hierbei um die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung…

EAS 1522Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9913.09.1999

Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…