… die laufenden Kapitalerträge wären als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann diesfalls nicht stattfinden. Werden die Beteiligungen an der US-Gesellschaft fremdfinanziert, dann sind die hiefür anfallenden Zinsen nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte…
…88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor. Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im Sinn des Abkommens angesehen werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten…
…zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs. 3 EStG. Denn aus der Tatsache…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…
…dass ihre Gewinnausschüttungen nicht mehr von Artikel 10 des OECD-konformen Abkommens erfasst werden und folglich Artikel 7 zuzuordnen sind; dies mit dem Ergebnis, dass - mangels einer österreichischen beteiligungshaltenden Betriebstätte der Muttergesellschaft - die Gewinnausschüttung vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten ist. Die Steuerentlastung kann allerdings nur auf…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…
…Unklarheiten in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen (z.B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen Gesellschaft lediglich um eine Holdinggesellschaft mit Briefkasteneigenschaft handelt) wäre zur Vermeidung von Haftungsrisken - zumindest bei der ersten Gewinnausschüttung - die Wahl des Rückerstattungsverfahrens anzuraten…
…Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht…
…GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser…
… 10 Abs. 7 KStG 1988 auch inländische Steuerpflicht dieser Gewinnausschüttung aus. Da im DBA-Finnland nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die finnischen Betriebstätteneinkünfte einschließlich der erwähnten Gewinnausschüttungen daher der österreichischen Besteuerung. Es ist einzuräumen, dass nach den…
…an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Gewinnausschüttungsvorbehaltes vorliegen (EAS 788) und sollte folglich die Dividende nicht dem Erwerber, sondern dem Veräußerer steuerlich zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von…
Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen…
…US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu…
…aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls…
…sind, wenn diese bei der Beschlussfassung über die Gewinnausschüttung bereits mitgewirkt hat. Ob die Transaktion an der Wiener Börse stattgefunden hat und die Aktien bereits am 27. Juni auf dem Depot des Käufers eingebucht waren, sodass die Gewinnausschüttung direkt an die Käufergesellschaft erfolgt ist, oder…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
…estnischen Kapitalgesellschaft, sondern jene der österreichischen Gesellschafter besteuert. Artikel 10 des Abkommens teilt Estland darüber hinaus das Recht zu, auch den österreichischen Gesellschafter mit der Gewinnausschüttung steuerlich zu erfassen, wobei allerdings - wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist - dieses Dividendenbesteuerungsrecht auf 15% eingeschränkt ist. Eine…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…
Wird von einer in Japan ansässigen Konzernmuttergesellschaft die Entscheidung getroffen, dass die in Österreich für die Belieferung Osteuropas errichtete Vertriebstochtergesellschaft liquidiert wird und dass fortan die osteuropäischen Kunden von der in Deutschland bestehenden Vertriebstochtergesellschaft beliefert werden, dann ist zu untersuchen, ob diese Überlassung der Osteuropa…