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4 Treffer1221 msnur geltende Fassungen
EAS 667Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/1-IV/4/9505.07.1995

…zurückkehren wird und dass diesfalls die Pensionsleistungen keinen Steuerertrag in Österreich hinterlassen werden: Die Kohärenz eines Steuersystems (jener Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten…

EAS 689Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/2-IV/4/9501.08.1995

… Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer…

EAS 67Pensionsbeiträge zur niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/1-IV/4/9108.01.1992

…4 lit. f EStG als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Rahmen einer Pflichtversicherung gezahlt werden. Erfolgen die Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt hingegen auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung, besteht keine steuerliche Abzugsfähigkeit in Österreich; und zwar auch nicht als Sonderausgaben zu einer Pensionsversicherung, da die…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt…