Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…
Verpachtet eine deutsche GmbH, die einem in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40 Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr…
…Kunden in diversen Räumlichkeiten des Betriebs (EAS 736); regelmäßige Mitbenutzung eines Schreibtischs an drei Wochentagen in Italien (EAS 993); regelmäßige Überlassung des Schreibtischs an den spanischen Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144); Mitbenützungsrechte eines ausländischen Tennistrainers am Tennisplatz eines österreichischen…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
…Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist wohl richtig…
Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…