…abgewickelten Transaktionen ein darüber hinaus abzugeltendes unternehmerisches Risiko zu tragen hat oder ob dies infolge des rein konzerninternen Aktivitätsfeldes ausgeschlossen ist. Sollte unter den gegebenen Umständen einerseits einwandfrei nachweisbar sein, dass die in Österreich tatsächlich ausgeübten Funktionen ausreichend finanziell abgegolten werden und sollte andererseits in…
…Solange eine derartige konzerninterne Abmachung nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führt, wird auf der Grundlage von Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze der Parteivereinbarung die steuerliche Wirkung nicht abzusprechen sein. Ob aber im konkreten Einzelfall durch die Risikoumverteilung keine fremdunübliche Gewinn- bzw. Verlustverschiebung eintritt…