Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Ein österreichisches Unternehmen, das Informator-Tafeln (Tafeln mit großem beleuchtetem Orts- und Umgebunsplan von Touristengebieten, Anlagenbeschreibungen in vier Sprachen, Teilnehmerfeldern mit Beschreibung der Hotels, Gasthöfe und Restaurants mit Foto und Leuchtanzeige freier Zimmer und Appartements, samt Telefon und PC sowie der Einspielungen von touristischen Informationen…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit ausländischen Kunden (zB einer Bergbahngesellschaft in der Schweiz oder mit einem Tourismusverband in Italien) einen Vertrag, auf Grund dessen die österreichische Gesellschaft ausländischen Fernsehstationen die Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern mit Bezug zum jeweiligen Kunden ermöglicht, dann unterliegen die aus diesen Dienstleistungen…
…inländischen Vertriebsbüros, EAS 1590 im Fall eines "Home-Offices" für einen deutschen Arbeitgeber, sowie insbesondere EAS 1705); allen diesen Auskunftserteilungen liegt die in EAS 1705 formulierte Erwägung zu Grunde, dass es keinen Unterschied machen kann, ob Räumlichkeiten (dies können auch Teile von Räumlichkeiten sein; siehe…
Beabsichtigt der Geschäftsführer der deutschen Vertriebstochtergesellschaft einer österreichischen Gesellschaft seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich zu verlegen und die Geschäfte der deutschen Tochtergesellschaft fortan zu einem wesentlichen Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig…
Installiert ein britisches Messtechnik-Unternehmen bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros…
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
Eröffnet eine kanadische Investmentgesellschaft in Österreich ein Informationsbüro, das einerseits der Informationsbeschaffung für die kanadische Gesellschaft dient und andererseits Werbung und Informationserteilung an potentielle in- und ausländische Kunden betreibt, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass diese Einrichtung keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Kanada in…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiter nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
Verlagert eine schweizerische Aktiengesellschaft, die im Bereich Planung und Engineering tätig ist, einen Teil ihrer Aktivitäten nach Österreich, wobei 5 Österreicher als Lüftungszeichner und Projektleiter angestellt werden, begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge…
Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden…
Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung…