…Rechtsprechung" resultierende Fremdverhaltensgrundsatz für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft gilt für betrieblich und außerbetrieblich unterhaltene Beziehungen zur Gesellschaft. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde im Übrigen unter Berufung auf die "Angehörigen-Rechtsprechung" bestätigt, dass im Fall einer unverzinslichen Gesellschafterkaufpreisforderung in den…
…Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine…
…die die österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe…
…von der deutschen Besteuerung freizustellen (siehe die hier maßgebenden Überlegungen aus Beispiel Nr. 13 des OECD-Partnership Reports). Aber auch Artikel 7 des österreichisch-deutschen Abkommens hindert Deutschland nicht an der Besteuerung der griechischen Zinsen, wenn nach dem Recht Österreichs und Deutschlands diese Zinsen für…
…hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann eingreift, wenn Zinsen in die schweizerische Betriebstätte einfließen. Zur Frage der Gebührenpflicht für das Gesellschafterdarlehen ist auf folgendes hinzuweisen: Österreichische Kapitalgesellschaften haben gemäß §§ 124 ff BAO iVm § 189 HGB Bücher zu führen. Zu diesen Buchführungsvorschriften gehört auch die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen), die eine…
…dass die Beteiligungserträge den österreichischen KG-Gesellschaftern als Betriebseinnahmen der in Deutschland gelegenen KG-Betriebstätten zufließen. Artikel 4 des Abkommens verpflichtet Österreich, diese den deutschen Betriebstätten zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte von der inländischen Besteuerung freizustellen. Da die österreichische GesmbH nach inländischem Recht für einen ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet…
…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…
…Kommentars ist gemäß Absatz 16 des Schlussprotokolls zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens bei der Abkommensanwendung verbindlich. Ob allerdings die betreffenden Einkünfte tatsächlich auf Grund des Abkommens und des deutschen innerstaatlichen Rechts deutschen Betriebstätten zuzurechnen sind, müsste durch einen deutschen Besteuerungsnachweis belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 12…
…dass nämlich Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechtes umzusetzen sind (Art. 25 Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein…
…die "Heimfallklausel" des Schlussprotokolls zu Art. 15 (Z 27 lit. b) wirksam werden und das durch Art. 4 verlorengehende Besteuerungsrecht in Österreich als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter der deutschen KG uneingeschränkt wiederaufleben lassen. 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt…
…unterliegt der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die allerdings in der Folge auf Grund von Artikel 10 DBA-Schweiz nach den Vorschriften der Durchführungsvereinbarung, AÖF Nr. 73/1975, durch die schweizerische Muttergesellschaft rückgefordert werden kann (zuständig hiefür ist das Finanzamt Eisenstadt). Nach geltendem Recht beträgt der…
…den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor. Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der…
Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die…
…wenn ein (echter) stiller Gesellschafter bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses lediglich seine Einlage zurückerhält. Eine differenzierte Betrachtung ist allerdings dann anzustellen, wenn das hingegebene Kapital durch Verluste steuerwirksam aufgezehrt wurde und in der Folge der bei Beendigung der stillen Gesellschaft geleistete Abschichtungsbetrag den steuerwirksam geminderten Buchwert…
…50% der Geschäftsführerbezüge auf der Grundlage von Artikel 10 der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der - ohne Abkommensverstoß - im Ausland erhobenen Quellensteuer verpflichtet; und zwar nach Auffassung des BM für Finanzen ungeachtet des Umstandes dass die…
… die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für ihn damit keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des DBA-D dar, sodass alle Einkünfte, die ihm kraft Gesellschafterstellung und kraft der zusätzlich vereinbarten weiteren Ergebnisbeteiligung zufließen, gemäß Artikel 10a und 11 DBA-D der Besteuerung in…
…nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG 1988), weil in diesen Zeiträumen die österreichische GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen…