…von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen ausländischen Konzerngesellschaft "bezahlt", dann erscheint die Einleitung eines Amtshilfeverfahrens mit den USA erforderlich…
…In diesem Fall liegt der Verdacht nahe, dass die bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat…
…betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich…
…GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen Consultingvergütungen, fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei…
…eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig" ist; ist das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters, dann wird Abhängigkeit angenommen (Z 38.6 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); sollte aber…
…und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen, ohne über eine von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu verfügen, sind die Bedingungen des genannten Erlasses für eine Steuerfreistellung nicht erfüllt. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…
…oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland" als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr…
…Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf rein manipulative Tätigkeiten beschränkt (Sammlung und Weiterleitung der einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter…
…sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch die Einstufung des Büros als bloßer inländischer Hilfsstützpunkt in Frage gestellt werden muss. Weiters wird zu beachten sein, dass dann, wenn es sich bei den beiden deutschen Gesellschaften (der A-GmbH…
…im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist. Unterhält das deutsche Unternehmen keine inländische Betriebstätte, dann können bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD1 die an das deutsche Unternehmen zu leistenden Vergütungen von der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG freigestellt werden (AÖF Nr…
…Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung freizustellen…
…aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann" (VwGH 22.03.1995…
… 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der Vertragspartner des österreichischen Seminarveranstalters ein liechtensteinisches Unternehmen ist, das mangels inländischer Betriebstätte weder gemäß § 98 EStG noch gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein in Österreich besteuert werden darf, dann ist folgendes entgegenzuhalten: Inländisches Recht: Im Fall von Vortragstätigkeiten…
…gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die finanziellen Mittel in Wahrheit Eigenkapital des oder der österreichischen Unternehmer darstellt oder dass das Vermögen von anderen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen stammt, dann wird dies unter Berücksichtigung der deutschen Judikatur (BFH 29.10.1981, BStBl II…
…Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft…
…abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA-Slowenien/Litauen für die slowenische d.o.o. eine litauische Betriebstätte begründet, nicht aber für den österreichischen Hauptauftragnehmer…
…sondern es Aufgabe des Abgabepflichtigen ist, die Leistungen einwandfrei und schlüssig darzulegen (VwGH 25.1.2001, 95/15/0134). Außerdem besteht bei Eintritt in Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase (als solche gilt auch Panama; siehe Ziffer 17 des OECD-Fortschrittsberichtes-2000 "Progress in Identifying and…
…7 bzw. 14 des DBA-Deutschland einer inländischen Besteuerung entgegen. Wird eine Betriebstätte begründet, dann sind die Einkünfte des EDV-Experten zwar in Österreich steuerpflichtig, doch darf seine Besteuerung gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 DBA-Deutschland im Vergleich zur Besteuerung eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen…
…an japanische Kunden fakturiert, wobei diese Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet, im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich der steuerlichen Folgen in Österreich untersucht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei…