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EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

Übernimmt ein in Deutschland Ansässiger die Geschäftsführung einer inländischen GmbH (als eingetragener Geschäftsführer), wobei er sich einerseits in dieser Eigenschaft etwa 2 bis 3 Tage pro Woche in Österreich aufhält und wobei er andererseits für diese GmbH auch in Deutschland beruflich tätig wird (Betreuung des…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut, die etwa alle 4 Monate zu Geschäftsführersitzungen nach Wien kommen…

EAS 1480Betriebstättenleitende Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/9921.06.1999

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 1258Geschäftsführung der inländischen Niederlassung eines französischen Unternehmens durch einen Mitarbeiter der deutschen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/9804.05.1998

…Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in Deutschland ansässige Dienstnehmer einer französischen Kapitalgesellschaft neben seinen Aufgaben in der deutschen Zweigniederlassung künftig auch die Aufgabe der Geschäftsführung in der österreichischen Zweigniederlassung, dann bleibt die französische Kapitalgesellschaft sein Arbeitgeber. Die…

EAS 2479Geschäftsleitungsverlegung einer deutschen Komplementär-GmbH und Mindestbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/1-IV/4/0421.06.2004

Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

…grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen. Dies gilt nicht nur für Geschäftsführer von GesmbHs, sondern auch für geschäftsführende Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…

EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…so greift aber doch Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch…

EAS 2131Ferngeschäftsführung und Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/8-IV/4/0214.10.2002

Beabsichtigt der Geschäftsführer der deutschen Vertriebstochtergesellschaft einer österreichischen Gesellschaft seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich zu verlegen und die Geschäfte der deutschen Tochtergesellschaft fortan zu einem wesentlichen Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig…

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

…derzufolge im Falle von Ferngeschäftsführung der Sitzstaat der Gesellschaft als deren "Wohnsitz"-Staat für DBA-Zwecke gelten solle, wenn die Weisungen der geschäftsführenden Organe dort zugehen, wurde im Rahmen von Konsultationsgesprächen mit Deutschland daher als nicht mehr erforderlich erklärt (siehe Erlass des BMF vom 17…

EAS 3059Behandlung höchstpersönlicher Tätigkeiten im DBA-Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0901-IV/4/200924.04.2009

Durch den EStR 2000 - Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung (Arbeitskräftegestellung) gewählt…