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EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

…darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch-schweizerischen Durchführungsvereinbarung hiebei keine verbösernde Wirkung zugemessen wird. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu laufen (EAS 427). Bundesministerium für Finanzen, 18. April 2011

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

Erhält ein Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S…

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

… 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes…

EAS 1958Auszahlung einer schwedischen Pensionsvorsorge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 737/1-IV/4/0126.11.2001

…Teilbeträgen nicht steuerbar ist. Wohl stellen Zahlungen einer Versicherungsgesellschaft über einen Zeitraum von 10 Jahren einen "wiederkehrenden Bezug" dar; dieser fließt aber als Gegenleistung für die erbrachten Versicherungsbeiträge zu, wobei aber wegen der absoluten Bestimmtheit der Summe der Auszahlungsbeträge keine Leibrenten-Kapitalisierung nach § 16 Abs…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 854Steuerliche Behandlung einer schweizerischen Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 55/1-IV/4/9628.03.1996

Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

…einschl. 2000 kumuliert zuerkannten Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber). Dieser Teil der Zahlungen stellt offensichtlich die Verzinsung der durch viele Jahre hindurch unbeglichenen Forderung gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber dar und fällt damit unter Artikel 11 DBA-1954 und DBA-2000). Denn nach Artikel 11 Abs. 2…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…

EAS 1905Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften aus dem EK04
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 100/1-IV/4/0106.08.2001

Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…

EAS 1365Rückzahlung des schweizerischen Freizügigkeitskapitals nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9823.11.1998

Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

…dass nicht die Antragstellung, sondern erst die nach Prüfung des Antrages schließlich erfolgende Auszahlung (idR die Gutschrift auf dem Bankkonto des Steuerpflichtigen) die ausreichend freie Verfügbarkeit und damit den steuerlichen Zufluss zur Folge hat. Wenn darauf hingewiesen wird, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe den Zufluss bereits…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

…schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der Lohnbesteuerung freigestellt wurden. Wurde diesem Geschäftsführer im Jänner 2001 für das Jahr 2000 eine Erfolgsprämie ausbezahlt, die dem Kausalitätsprinzip entsprechend verursachungsgerecht ebenfalls zu 40% der Schweiz zuzurechnen und dort zu versteuern…

EAS 1342Vorzeitige Auszahlung einer Pensionssonderzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/12-IV/4/9830.09.1998

…Konzerngesellschaft nunmehr in einem aktiven Dienstverhältnis zu einer deutschen Konzerngesellschaft steht, sowie der Umstand, dass die Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer…

EAS 1320Deutsche Pensionsabfindung mit dem Rückkaufswert einer Pensionsversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 326/1-IV/4/9831.08.1998

Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…