Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht…
…im Bereich der elektronischen Datenspeicherung und des Datenabrufes anbietet, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hierbei in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintritt, auf der Grundlage des traditionellen DBA-Betriebstättenbegriffes zu entscheiden. Dieser setzt voraus, dass dem US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine …
Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…
Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand "EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des…
…Betriebstätte für umsatzsteuerliche Belange begründet wird. Denn eine umsatzsteuerliche Betriebstätte setzt nach Auffassung des EuGH ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraus, die für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich sind (EuGH 4.7.1985, Rs 168/84 "Berkholz"; in ähnlichem Sinn EuGH 20…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in…
Bietet eine deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online…
…dem Lizenznehmer, zur Nutzung überlässt; eine Lizenzgebühr liegt aber nicht vor, wenn jemand einem anderen eine Dienstleistung erbringt und ihm hiebei ein bestimmtes Werk, im vorliegenden Fall die "maßgeschneiderten" Softwarepakete, erstellt. Im Verhältnis zu Großbritannien ist allerdings diese Unterscheidung ertragsteuerlich ohne Bedeutung. Denn das britische…
…Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des Abkommens" führt, vermag jedenfalls nicht den örtlich konzipierten Betriebstättenbegriff des § 29 BAO in Richtung einer Dienstleistungsbetriebstätte auszudehnen. Eine Doppelnichtbesteuerung wird durch diese Gegebenheiten nicht ausgelöst, weil Tschechien nicht das Befreiungssystem, sondern das Steueranrechnungssystem anwendet und folglich (zu Recht…
…in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien verfügt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein britisches Unternehmen elektronisch gespeicherte Informationen in Österreich verkauft. Wird ihm hiezu auf dem Computer der österreichischen Post ein Speicherplatz überlassen, dann begründet dies keine inländische Betriebstätte…