RIS AI
6 Treffer1271 msnur geltende Fassungen
EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre. Denn diesfalls müssten zB in den tausenden Fällen von kurzfristigen Dienstnehmerentsendungen nach Österreich Steuernummern vergeben und Steuererklärungen eingereicht werden, sobald die auf die Entsendungszeit entfallenden Einkünfte den Schwellenwert von 2.000 Euro überschreiten. Und…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung bestimmte Erklärungen des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen werden. Diese Erklärungen können im Wesentlichen durch vom Philadelphia Service Center ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen (die der inländischen Kapitalgesellschaft auch elektronisch übermittelt werden können) ersetzt werden. Lediglich dann…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…

EAS 926Britische Informationsangebote über BTX oder INTERNET
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 68/3-IV/4/9620.08.1996

…in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien verfügt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein britisches Unternehmen elektronisch gespeicherte Informationen in Österreich verkauft. Wird ihm hiezu auf dem Computer der österreichischen Post ein Speicherplatz überlassen, dann begründet dies keine inländische Betriebstätte…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

    Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…