…einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre. Denn diesfalls müssten zB in den tausenden Fällen von kurzfristigen Dienstnehmerentsendungen nach Österreich Steuernummern vergeben und Steuererklärungen eingereicht werden, sobald die auf die Entsendungszeit entfallenden Einkünfte den Schwellenwert von 2.000 Euro überschreiten. Und…
…Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung bestimmte Erklärungen des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen werden. Diese Erklärungen können im Wesentlichen durch vom Philadelphia Service Center ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen (die der inländischen Kapitalgesellschaft auch elektronisch übermittelt werden können) ersetzt werden. Lediglich dann…
…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien verfügt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein britisches Unternehmen elektronisch gespeicherte Informationen in Österreich verkauft. Wird ihm hiezu auf dem Computer der österreichischen Post ein Speicherplatz überlassen, dann begründet dies keine inländische Betriebstätte…
Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…